Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

1. Geltungsbereich

Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle geschäftlichen Kontakte zwischen Buddy & Beast – mobiles Hundetraining und Halterschulung (im Folgenden Hundeschule genannt) und dem Teilnehmenden. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Bestätigung von Buddy & Beast.

Die Leistungen und Angebote der Hundeschule erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages für Kurse, Seminare, Workshops etc. ist, je nach Vereinbarung, die Ausbildung von Menschen und Hund mit verschiedenen Ausbildungszielen in Gruppen und im Einzelunterricht sowie in Seminaren. 

Geschuldet wird eine fachgerechte Ausbildungstätigkeit, die im pflichtgemäßen Ermessen der Hundeschule steht. Bestimmte Lern- und Leistungserfolge werden nicht geschuldet und eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

Die Teilnahme an allen Übungen (im Rahmen der Kurse, Seminare, Gruppen- und Einzelstunden) sowie die spätere Umsetzung liegen im Ermessen des Teilnehmenden und erfolgen auf eigenes Risiko.

3. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zum Ausbildungsprogramm der Hundeschule erfolgt durch Ausfüllen und Unterzeichnen eines Anmeldeformulars. Dieses ist der Hundeschule vor Beginn der Aufnahme der Ausbildung in Schriftform zukommen zu lassen.

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung, Work-Shop, Seminar etc. erfolgt per E-Mail oder WhatsApp. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Hundeschule zustande.

Mit der Anmeldung zu Einzel-/Gruppenstunden, Seminaren und Workshops sowie zu allen Kursen erkennt der Teilnehmende die AGBs an. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmende ausdrücklich seine Zustimmung zur unentgeltlichen Verwendung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen welche im Rahmen der Ausbildung durch die Trainer der Hundeschule angefertigt werden.

4. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an den Kursen setzt den vollständigen Impfschutz des Hundes sowie eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus. Der Teilnehmende hat auf Verlangen einen Versicherungsnachweis vorzulegen. Hunde, für die kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht, sind von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen.

Erkrankungen, Behinderungen, sonstige Beeinträchtigungen o.ä. des Teilnehmenden, die den Ausbildungserfolg negativ beeinflussen könnten, sind der Hundeschule bzw. dem Trainer mitzuteilen. Diese Informationen werden vertraulich behandelt. 

Wird der Hundeschule eine solche Erkrankung/Behinderung nicht mitgeteilt, besteht kein Anspruch des Teilnehmenden auf Rücksichtnahme auf diese Erkrankung oder Behinderung. Für den Fall, dass die Ausbildung nicht abgeschlossen werden kann, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. 

Der Teilnehmende ist verantwortlich für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften (z. B. über das Halten und Führen von Hunden nach dem Gesetz des Landes NRW (Leinenzwang, Tragen eines Maulkorbes usw.). 

Wird eine der Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Minderung und Rückzahlung des gezahlten Entgeltes. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende auf Schadensersatz. 

Die Teilnahme an der Ausbildung der Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung für Teilnehmenden und Hund.

5. Durchführung der Ausbildung 

Während der Ausbildung ist den Weisungen der Trainer der Hundeschule Folge zu leisten. Eine Gefährdung anderer Teilnehmenden oder Hunde insbesondere durch nicht ausdrücklich gestatteten Freilauf und Zusammenführen von Hunden ist untersagt. 

Sofern es für die Ausbildung notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Trainer der Hundeschule können, um den Ausbildungserfolg sicherzustellen, empfehlen, den Hund für bestimmte Übungen freizulassen. Der Teilnehmende haftet eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko, welches aus derartigen Situationen entstehen kann, bis hin zu einer etwaigen Ordnungsstrafe. 

Erfolgt das Training in Gruppen, muss der Hund zur Ausbildung gemeinsam mit anderen Hunden geeignet sein. Die Zusammensetzung der Ausbildungsgruppen liegt ausschließlich im Ermessen der Trainer der Hundeschule. 

Die Hundeschule behält sich vor bei Abwesenheit des jeweils angekündigten Hundetrainers das Training durch eine Vertretung durchführen zu lassen. 

Das Nichterscheinen des Teilnehmenden zu einem Termin berechtigt nicht zu einer Verlängerung der Trainingseinheit oder Teilnahme an einem Folgetermin, gleiches gilt für eine Verspätung. 

Nach Rücksprache kann ein Termin auch durch einen Ersatzteilnehmenden wahrgenommen werden. Aus berechtigtem Grund kann die Hundeschule den Ersatzteilnehmenden ablehnen.

6. Haftung

Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung oder Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. 

Ausdrücklich ist die Haftung der Hundeschule für Verletzungen der Hunde während des Unterrichtes (zum Beispiel durch das Verschlucken der zu Trainingszwecken eingesetzten Materialien) ausgeschlossen. 

Die Teilnehmenden haften für von ihnen oder ihrem Hund verursachte Schäden.

Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Hunde verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch den Teilnehmenden auf die Vertragsbedingungen hinzuweisen und über den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. 

Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden die von Dritten (z.B. Begleitpersonen oder deren Hunden) herbeigeführt werden. 

Jede Teilnahme an den Unterrichts-, Beratungsstunden und Veranstaltungen Hundeschule erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.

7. Zahlungsbedingungen

Die Preise der Hundeschule ergeben sich aus der aktuellen Preisliste bzw. der konkreten Anmeldung zu einem Kurs, Workshop oder Seminar.  

Die Gebühren für Seminare, Workshops und Kurse werden bei Bestätigung der Anmeldung und Rechnungsstellung durch die Hundeschule fällig, spätestens jedoch 7 Tage vor Kursbeginn, unabhängig davon, ob der Teilnehmende zur ersten Kursstunde anwesend ist. 

Bei Buchung einer Einzelstunde werden bei einer Anfahrt von mehr als 10 Kilometern Fahrtkosten von 0,50 €/gefahrenem km erhoben. Die Abrechnung einer Einzelstunde erfolgt durch Rechnungsstellung und ist sofort fällig.

8. Vertragslaufzeit / Kündigung 

Die Laufzeit des Vertrages wird durch den jeweiligen Kurs, das jeweilige Seminar bzw. die jeweilige Ausbildung individuell festgelegt. 

Kurse mit einer im Voraus festgelegten und begrenzten Anzahl an Unterrichtsstunden sind während des Kurses nicht kündbar. 

Bei Kursen mit festgelegten Ausbildungsthemen (z.B. Rückrufkurs) ist eine Kündigung während des laufenden Kurses nicht möglich. 

10er-Karten sind nicht übertragbar und es erfolgt bei Verlust keine Erstattung.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (per Mail an: info@buddyandbeast.de

9. Rücktritt durch den Teilnehmenden

Für den Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmenden gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 346, 323 des BGB. 2. 

Der Teilnehmende kann bei Kursen, Seminaren und Workshops innerhalb einer Woche nach Anmeldung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. 

Die Hundeschule kann bei Rücktritt durch den Teilnehmenden von Kursen, Seminaren oder Workshops folgenden Ersatz für Aufwendungen geltend machen: 

  • Bei einem Rücktritt von mehr als zwei Wochen vor Beginn fallen 30 % der Kursgebühren an. 
  • Bei einem Rücktritt von weniger als zwei Woche vor Beginn fallen 50 % der Kursgebühren an
  • Bei einem Rücktritt von weniger als einer Woche vor Beginn fallen 80 & der Kursgebühren an

Nimmt der Teilnehmende, ohne zurückzutreten, nicht am Unterricht teil (insgesamt oder teilweise) so schuldet er das vereinbarte Entgelt. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der E-Mail bei der Hundeschule. Ein Rücktritt ist erst nach Bestätigung der Hundeschule wirksam.

Erfolgt seitens des Teilnehmenden nach Beginn des Kurses ein Abbruch der vereinbarten Ausbildung, aus welchen Gründen auch immer, werden die Kursgebühren nicht erstattet.

10. Rücktritt durch die Hundeschule

Sollte sich weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl für ein Seminar, einen Kurs oder einen Workshop anmelden, kann die Hundeschule die entsprechende Veranstaltung oder den Kurs absagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.

Die Ausbildungseinheiten können bei extremen Wetterlagen kurzfristig abgesagt werden. Bei Absage fest vereinbarter Ausbildungseinheiten durch die Hundeschule werden die Ausbildungseinheiten nachgeholt. 

Eine Absage aufgrund der Wetterlage obliegt allein der Hundeschule. Eine Absage aufgrund der Wetterlage durch den Teilnehmenden berechtigt nicht zu einer Nachholung der ausgefallenen Ausbildungseinheit. 

Im Falle der Absage eines Termins wird die Hundeschule den einzelnen Teilnehmenden die Absage, soweit möglich, rechtzeitig mitteilen. Hierfür verpflichten sich die Teilnehmenden der Hundeschule eine Mobilfunknummer mitzuteilen, da die Kommunikation in der Regel über die WhatsApp Verteilerlisten und die sozialen Medien stattfinden. 

Die Hundeschule behält sich das Recht vor, in außergewöhnlichen Situationen, Unterrichtsstunden abzusagen oder abzubrechen. In diesen Fällen wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt.

11. Nichteinhaltung von Terminen 

Vereinbarte Termine für Erstgespräche, Einzelstunden oder Einzelberatungen gelten als bindende Vertragsabschlüsse und müssen bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmenden abgesagt oder neu vereinbart werden. Erfolgt keine Absage durch den Teilnehmenden in diesem Zeitraum, behält sich die Hundeschule das Recht vor, die vereinbarte Stunde im vollen Umfang zu berechnen. 

Sagt ein Teilnehmender einen vereinbarten Termin nicht 24 Stunden vorher ab, gilt die Unterrichtsstunde als erteilt. Sagt ein Teilnehmender einen vereinbarten Termin aus triftigen Gründen ab, wird die Hundeschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen anderen Termin anbieten. Ein Anspruch auf einen anderen Termin besteht nicht.

12. Copyright / Ton-, Bild- und Videomaterial

Die Kursinhalte inkl. der ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Hundeschule vervielfältigt und an Dritte weitergegeben werden. 

Private Ton-, Bild- und Videoaufnahmen während der Gruppenstunden, Einzelstunden oder Seminarveranstaltungen sind nicht gestattet und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Hundeschule. 

Die Teilnehmenden gestatten der Hundeschule die Anfertigung von Lichtbildern und Videofilmen von Ausbildungseinheiten und deren auch kommerzielle Verwertung, dies gilt insbesondere für Veröffentlichungszwecke zu PR-Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung. Bereits jetzt genehmigt der Teilnehmende die Veröffentlichung solcher Ton-, Bild- und Videoaufnahmen ohne vorherige Absprache.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Bonn

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. 

Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrages eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtigte Lücke aufweisen.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.